Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Veranstaltungen von Bettina Rittler & Tanja Riedinger GbR
Stand: 16.02.2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen, Workshops, Seminaren und Events (nachfolgend „Veranstaltungen“) von Bettina Rittler & Tanja Riedinger GbR (nachfolgend „Veranstalter“).
- Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Teilnehmern und Ticketkäufern der Veranstaltungen. Für Trainer, Referenten, Kooperationspartner oder Sponsoren gelten gesonderte vertragliche Vereinbarungen.
- Abweichende Bedingungen der Teilnehmer finden keine Anwendung, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an einer vom Veranstalter angebotenen Veranstaltung gemäß der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
- Die Veranstaltung dient der Wissensvermittlung, Demonstration und praktischen Arbeit.
Ein bestimmter Lernerfolg oder ein bestimmtes Ergebnis wird nicht geschuldet. - Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Programmpunkte, Inhalte, Zeitabläufe sowie eingesetzte Trainer und Referenten aus organisatorischen, gesundheitlichen, sicherheitsrelevanten oder sonstigen sachlichen Gründen anzupassen, sofern der Charakter der Veranstaltung insgesamt gewahrt bleibt. Änderungen dieser Art begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung.
§ 3 Anmeldung, Bewerbung und Vertragsschluss
- Die Teilnahme erfolgt entweder:
- Durch Erwerb eines Tickets über einen externen Ticketanbieter (insbesondere für Zuschauer) oder
- Durch Bewerbung über ein vom Veranstalter bereitgestelltes Bewerbungsformular (insbesondere für aktive Teilnehmer mit Pferd)
- Bei Buchung über einen externen Ticketanbieter kommt der Vertrag mit Abschluss des Buchungsvorgangs zustande
- Mit dem Absenden des Bewerbungsformulars gibt der Bewerber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrags ab. Der Vertrag kommt in diesen Fällen erst mit der ausdrücklichen schriftlichen Teilnahmebestätigung (z.B. per Mail) durch den Veranstalter zustande. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Bewerbungen anzunehmen.
- Die Anzahl an aktiven Plätzen ist begrenzt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Der Veranstalter behält sich vor, individuelle Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Ergänzende Bedingungen für aktive Teilnehmer können gesondert vereinbart werden.
§ 4 Teilnahmevoraussetzungen und Eigenverantwortung
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
- Teilnehmer versichern, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, an der Veranstaltung teilzunehmen, insbesondere an praktischen oder bewegungsintensiven Programmpunkten.
- Bei Veranstaltungen mit Pferden erfolgt der Umgang mit den Tieren auf eigene Gefahr.
Teilnehmer sind verpflichtet, die Anweisungen des Veranstalters und der Trainer zu befolgen. - Teilnehmer tragen die Verantwortung für ihr Verhalten sowie für Schäden, die sie selbst oder ihre mitgebrachten Tiere verursachen.
- Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise.
- Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nicht anders angegeben, enthalten sie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Die Zahlung ist mit Vertragsschluss fällig und erfolgt über die jeweils angebotenen Zahlungsmethoden.
- Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf zusätzliche Gebühren, die durch Zahlungsdienstleister oder Kreditkartenanbieter entstehen.
- Schlägt eine Zahlung fehl oder wird sie rückbelastet, besteht kein Anspruch auf Teilnahme, solange der vollständige Betrag nicht beglichen ist.
- Bei individuell vereinbarten Zahlungsfristen (insb. bei aktiven Teilnehmern) ist der Veranstalter berechtigt, bei der nicht fristgerechten Zahlung vom Vertrag zurückzutreten.
- Bei individuell vereinbarten Teilnahmeformen (z.B. aktiven Teilnehmern) können neben dem Ticketpreis zusätzliche Leistungen (z. B. Gastboxen) berechnet werden. Diese sind Bestandteil der vertraglich vereinbarten Vergütung und gemeinsam zur Zahlung fällig.
§ 6 Rücktritt, Stornierung, Umbuchung und Ticketübertragung
- Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um termingebundene Freizeitveranstaltungen handelt.
- Eine Stornierung (Rücktritt) durch den Teilnehmer sowie eine (teilweise) Rückerstattung des Ticketpreises sind ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Nichtinanspruchnahme der Leistung (z. B. Nichterscheinen).
- Umbuchungen auf andere Veranstaltungen, Termine oder Ticketkategorien sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kulanzregelungen erfolgen ausschließlich freiwillig und begründen keinen Rechtsanspruch.
- Zuschauer-Tickets sind übertragbar. Der Teilnehmer ist berechtigt, das Ticket an eine andere Person weiterzugeben. Der Veranstalter kann aus organisatorischen Gründen verlangen, dass die Personalisierung bzw. die Kontaktdaten des neuen Ticketinhabers vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.
- Für aktive Teilnehmer mit Pferd ist eine Übertragung der Teilnahme (Ersatzteilnehmer) nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters möglich. Der Veranstalter kann die Zustimmung aus sachlichen Gründen (insbesondere aus Sicherheits- oder Organisationsgründen) verweigern.
- Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
§ 7 Absage, Änderungen und Mindestteilnehmerzahl
- Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen, insbesondere bei: Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall von Trainern, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder sicherheitsrelevanten Gründen.
- Im Falle einer Absage werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Soweit Leistungen bereits teilweise erbracht wurden, erfolgt die Rückerstattung anteilig.
- Der Veranstalter kann den Teilnehmern alternativ zur Rückerstattung freiwillig die Ausstellung eines Gutscheins anbieten. Die Annahme des Gutscheins erfolgt freiwillig und begründet keinen Anspruch.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verdienstausfall- oder sonstigen Aufwendungen, bestehen nicht.
- Änderungen im Ablauf, Zeitplan oder bei eingesetzten Trainern berechtigen nicht zur Minderung oder Rückerstattung, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
§ 8 Haftung
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Für einfache fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht.
- Eine weitergehende Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für:
- Unfälle, die nicht auf einer Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen
- Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen
- Schäden, die durch Teilnehmer oder deren mitgebrachte Tiere verursacht werden
- Teilnehmer haften für Schäden, die sie selbst oder ihre mitgebrachten Tiere verursachen.
§ 9 Verhaltensregeln und Ausschluss von Teilnehmern
- Teilnehmer sind verpflichtet, die Sicherheitsanweisungen des Veranstalters sowie der von ihm eingesetzten Trainer und sonstigen Beauftragten zu befolgen.
- Bei grobem oder wiederholtem Fehlverhalten, Missachtung von Sicherheitsregeln oder Gefährdung von Menschen, Tieren oder dem ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
- In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
- Das Mitbringen von Hunden ist nur zulässig, soweit dies von der jeweiligen Veranstaltungsstätte gestattet wird. Hunde sind während der gesamten Veranstaltung ordnungsgemäß zu beaufsichtigen und so zu führen, dass keine Störung oder Gefährdung von Personen, Tieren oder dem Veranstaltungsablauf entsteht. Bei Verstößen oder im Falle von Zwischenfällen sind der Veranstalter und Anlagenbetreiber berechtigt, den Hund unverzüglich aus der Halle oder vom Veranstaltungsgelände entfernen zu lassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
§ 10 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
- Während der Veranstaltung können durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden.
- Die Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen zu Dokumentations-, Informations- und Marketingzwecken erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung im Buchungsprozess oder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Rechten der betroffenen Person, sind der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen.
- Bei Übersichts- und Gruppenaufnahmen, bei denen einzelne Personen nicht gezielt hervorgehoben werden und lediglich als Teil der Veranstaltung erscheinen, kann die Verarbeitung der Aufnahmen auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. In diesen Fällen ist eine gesonderte Einwilligung nicht erforderlich.
§ 11 Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
- Nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Veranstalters geregelt.
- Personenbezogene Daten werden insbesondere zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Organisation und Durchführung der Veranstaltung verarbeitet.
§ 12 Urheberrechte und Nutzungsrechte an Veranstaltungsinhalten
- Sämtliche im Rahmen der Veranstaltung bereitgestellten Unterlagen, Inhalte und Materialien (insbesondere Workbooks, Skripte, Präsentationen, Konzepte und Trainingsinhalte) sind urheberrechtlich geschützt.
- Die Unterlagen dürfen ausschließlich für den persönlichen, privaten Gebrauch der Teilnehmer verwendet werden. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung – ganz oder teilweise – ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.
- Das Anfertigen von Fotos und kurzen Videoaufnahmen für private Zwecke oder zur Veröffentlichung in sozialen Medien ist grundsätzlich erlaubt, sofern dadurch keine vollständigen Trainingsinhalte, Unterrichtseinheiten oder Demonstrationen aufgezeichnet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
- Das Anfertigen und Veröffentlichen von vollständigen oder im Wesentlichen vollständigen Video- oder Tonaufzeichnungen von Trainings-, Unterrichts- oder Demonstrationseinheiten ist untersagt.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.
Stand der AGB Feb.2026
